Leitsatz
Ein medizinisches Gutachten zum Drogenkonsum darf auch dann angefordert werden, wenn lediglich ein Urintest (Drogenvor- bzw. schnelltest) positiv war, die Untersuchung der anschließend genommenen Blutproben aber keinen Konsumnachweis erbringt.
Grund hierfür sind die unterschiedlichen Nachweiszeiten von Betäubungsmitteln und deren Abbauprodukten in Urin und Blut. Im Urin sind diese länger nachweisbar.