Leitsatz
Anspruch auf Herausgabe sämtlicher den Glücksspieländerungsstaatsvertrag betreffenden Unterlagen nach § 3 Nr. 1 a) BremIFG ausgeschlossen, wenn und solange das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Beziehungen Bremens zu einem anderen Bundesland.