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19.11.2007 - Anerkennung einer Wählervereinigung

Datum der Entscheidung
19.11.2007
Aktenzeichen
W K 1818/07
Normen
BremLVerf Art 75
BremWahlG § 16 Abs 3 Nr 2
BremWahlG § 19 Abs 7
BremWahlG § 38 Abs 1
GG Art 21 Abs 1 S 3
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Schlagworte
Bürgerschaftswahl
Demokratieprinzip
Einspruch
Landtagswahl
Wahlbereich
Wählervereinigung
Zugangsmöglichkeit
Leitsatz
Eine Wählervereinigung, die satzungsmäßig nur aus stimmberechtigten Mitgliedern aus Bremerhaven besteht, ist nicht für die Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) anzuerkennen