Leitsatz
Ein laufendes Disziplinarverfahren gegen eine Beamtin oder einen Beamten steht in der Regel der Annahme eines dienstlichen Interesses bei einem Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts über die Altersgrenze gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BremBG entgegen.