Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts , 1 V 13/24, Beschluss vom 08.01.2024
08.01.2024 - Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts , 1 V 13/24, Beschluss vom 08.01.2024
Der Landeswahlleiter ist durch die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts aufgrund der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nicht in seinen subjektiven (Organ-)Rechten verletzt.