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01.02.2017 - Asyl, Syrien

Datum der Entscheidung
01.02.2017
Aktenzeichen
1 K 1128/16
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl
Flüchtlingseigenschaft
Syrien
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen männlichen syrischen Staatsangehörigen im wehrfähigen Alter.

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen Tätigkeit im kurdischen Regionalparlament.