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29.11.2022 - Asylrecht, 7 K 2424/21, Urteil vom 29.11.2022

Datum der Entscheidung
29.11.2022
Aktenzeichen
7 K 2424/21
Normen
AufenthG § 60 Abs 5
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Gabooye
Somalia
Leitsatz
Dahingestellt bleiben kann, ob angesichts der erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen und humanitären Rahmenbedingungen in Somalia weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass alleinstehende, leistungsfähige Männer im arbeitsfähigen Alter in der Regel in Mogadischu ein Auskommen finden können. Unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Klägers erweist es sich jedenfalls im vorliegenden konkreten Einzelfall als beachtlich wahrscheinlich, dass dieser bei einer Rückkehr nach Mogadischu oder einem anderen Ort in Somalia nicht in der Lage sein wird, sein Existenzminimum zu sichern.