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Asylrecht/Irak, Urteil vom 28.02.2022, 4 K 2710/18
28.02.2022 - Asylrecht/Irak, Urteil vom 28.02.2022, 4 K 2710/18
Datum der Entscheidung
28.02.2022
Aktenzeichen
4 K 2710/18
Normen
AsylG § 3
AsylG § 4
AufenthG § 60 Abs 5
AufenthG § 60 Abs 5 iVm Art 3 EMRK
AufenthG § 60 Abs 7
AufenthG § 60 Abs 7 S 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl Irak
Gruppenverfolgung Yeziden
Yesiden
Yeziden
Yeziden im Irak
Titel der Entscheidung
Asylrecht/Irak, Urteil vom 28.02.2022, 4 K 2710/18 (pdf, 260.5 KB)
Leitsatz
1. Yeziden droht derzeit im Irak keine Gruppenverfolgung.
2. Ob für Yeziden ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK festzustellen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf
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