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Asylrecht/Nigeria, 4 K 1226/20, Urteil vom 09.05.2022
Asylrecht/Nigeria, 4 K 1226/20, Urteil vom 09.05.2022
Aktenzeichen
4 K 1226/20
Normen
AsylG § 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Bisexualität
Interne Fluchtalternative
Nigeria
Titel der Entscheidung
Asylrecht/Nigeria, 4 K 1226/20, Urteil vom 09.05.2022 (pdf, 272.4 KB)
Leitsatz
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Bisexualität - interne Fluchtalternative in Nigeria verneint
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf
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