Leitsatz
Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft bei über 60 Jahre alter Kurdin aus Rojava
Keine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in Syrien.
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für Reflexverfolgung in Syrien.
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für Rückkehrgefährdung wegen (illegaler) Ausreise, Asylantragstellung und Auslandsaufenthalt.