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08.01.2010 - Aufenthalt, Sierra Leone

Datum der Entscheidung
08.01.2010
Aktenzeichen
4 V 1306/09
Normen
AufenthG § 82 Abs 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Vorspracheanordnung
Leitsatz
Eine Anordnung zur Vorsprache bei Vertretern des mutmaßlichen Heimatlandes Sierra Leone zum Zwecke der Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers muss erkennen lassen, welchen Personen der Ausländer vorgeführt werden soll, durch wen diese zur Feststellung der Staatsangehörigkeit autorisiert sind und ob sie mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind (§ 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG).