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24.01.2023 - Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub, rollierendes Wechselschichtsystem, 6 K 1767/19, Urteil vom 24.01.2023

Datum der Entscheidung
24.01.2023
Aktenzeichen
6 K 1767/19
Normen
AZV § 12
EUrlV § 5 Abs 1
EUrlV § 5 Abs 4
EUrlV § 5 Abs 5
EUrlV § 5 Abs 5 Satz 1
EUrlV § 7 Abs 2
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Arbeitszeit
Rufbereitschaft
Ruhezeit
Urlaubsanspruch
Wechselschichtsystem
Leitsatz
Zur Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 EUrlV bei einer Dienstplangestaltung in einer Verkehrszentrale nach einem rollierenden Wechselschichtsystem mit festen Rufbereitschaften.