Leitsatz
1. Zum vorläufigen Rechtsschutz eines nicht durch den Beirat gewählten Bewerbers gegen die Berufung der Konkurrentin zur Ortsamtsleiterin
2. Die in § 7 Abs. 1 Satz 2 BremBG neu eingeführte Wahl der hauptamtlichen Ortsamtsleitung durch die Beiräte ist mit dem Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar.