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26.07.2024 - Besoldungsrecht, Urteil vom 26.07.2024, 6 K 2516/23

Datum der Entscheidung
26.07.2024
Aktenzeichen
6 K 2516/23
Normen
BremBesG § 25 Abs 2 a.F.
BremBesG § 25 Abs 2 Satz 1 Nr. 1
BremBesG § 25 Abs 2 Satz 1 Nr. 1 a.F.
BremBesG § 25 Abs 2 Satz 1 Nr. 2
BremBesG § 25 Abs 2 Satz 1 Nr. 2 a.F.
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Erfahrungsstufe
Festsetzung der Erfahrungsstufe
Unbeachtlichkeit
Unzuständigkeit
Zulässigkeit der Klage
Leitsatz
Auch wenn es sich bei dem Schreiben der unzuständigen Stelle um keinen formellen Widerspruchsbescheid im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO handelt, sind im Rahmen der Nachprüfung die Feuerwehr Bremen, die Performa Nord und auch der Senator für Inneres gleichermaßen zum Ergebnis gelangt, dem Widerspruch nicht abzuhelfen.

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