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19.02.2015 - Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer der früheren Betreibergesellschaft

Datum der Entscheidung
19.02.2015
Aktenzeichen
5 K 258/13
Normen
GastG § 2
Rechtsgebiet
Gaststättenrecht
Schlagworte
bestimmender Einfluss eines unzuverlässigen Dritten
Glaubhaftigkeit
Personalkonzession
Prognoseentscheidung
Teilbarkeit
Unzuverlässigkeit
Leitsatz
1. Zur bestimmenden Einflussnahme durch einen unzuverlässigen Dritten.

2. Bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit sind auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, die schon längere Zeit zurückliegen, sofern sie bei einer Gesamtbewertung mit neueren Erkenntnissen dazu führen, die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu bejahen.

3. Aus der Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer juristischen Person folgt die gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit der juristischen Person selbst.

4. Es ist fraglich, ob es bei einer als Personalkonzession ausgestalteten gaststättenrechtlichen Erlaubnis möglich ist, die Zuverlässigkeit eines Gaststättenbetreibers im Hinblick auf eine konkrete Betriebsstätte abzulehnen, im Hinblick auf andere Betriebsstätte jedoch anzunehmen (hier: offen gelassen).