Datum der Entscheidung
27.10.2020
Normen
VwGO § 123 Abs 1
VwGO § 123 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Anordnungsanspruch
Anordnungsgrund
Corona
Coronavirus
effektiver Rechtsschutz
Folgenabwägung
Rechtsschutzlücke
Vorläufige Regelung
Leitsatz
1. Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Antrages eines Varieté-Theaters auf Erteilung einer Ausnahme und anschließende Folgenabwägung.
2. Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch vom Gericht vorläufig getroffene Regelung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes.