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27.10.2020 - Coronaverordnung, Beschluss vom 27.10.2020

Datum der Entscheidung
27.10.2020
Aktenzeichen
5 V 2329/20
Normen
VwGO § 123 Abs 1
VwGO § 123 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Anordnungsanspruch
Anordnungsgrund
Corona
Coronavirus
effektiver Rechtsschutz
Folgenabwägung
Rechtsschutzlücke
Vorläufige Regelung
Leitsatz
1. Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Antrages eines Varieté-Theaters auf Erteilung einer Ausnahme und anschließende Folgenabwägung.

2. Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch vom Gericht vorläufig getroffene Regelung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes.