Leitsatz
Unter Berücksichtigung des Informationsschreibens der Behörde vom 26. März 2021 stellten sich die maßgeblichen COVID-19-Impfungen für Beamtinnen und Beamte der Polizei Bremen als Dienstveranstaltungen dar.
Der Annahme eines Dienstunfalls steht die Elternzeit der Klägerin nicht entgegen. Es liegen hier besondere, eine Dienstbezogenheit begründenden Umstände vor, da die Beklagte die Teilnahme der Klägerin an der als dienstliche Veranstaltung ausgestalten COVID-19-Impfung ausdrücklich gefördert hat und diese auch subjektiv und objektiv im dienstlichen Interesse lag.