Leitsatz
1. Zum Maßstab eines Unterstützens gem. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG der inkriminierten Ziele der PKK durch eine türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit (hier verneint).
2. Zur indiziellen Bedeutung von Facebook Likes/"Gefällt mir"-Angaben für die YXK/JXK, der Teilnahme an einer Großkundgebung im Jahr 2018, Meinungsäußerungen im Rahmen eines Zeitungsinterviews über Abdullah Öcalan und das PKK-Verbot und dem Konsum PKK-naher Medien im Rahmen der Begründung einer einbürgerungsausschließenden Unterstützungshandlung.