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20.09.2021 - Einbürgerung, 4 K 2500/19, Urteil vom 20.09.2021

Datum der Entscheidung
20.09.2021
Aktenzeichen
4 K 2500/19
Normen
StAG § 10 Abs 1
StAG § 11 Abs 1 Nr 1
StAG § 37 Abs 2
Schlagworte
Einbürgerung
Facebook Likes/"Gefällt mir"-Angaben
Öcalan
PKK
Unterstützungshandlung
YÖP
YXK/JXK
Leitsatz
1. Zum Maßstab eines Unterstützens gem. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG der inkriminierten Ziele der PKK durch eine türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit (hier verneint).

2. Zur indiziellen Bedeutung von Facebook Likes/"Gefällt mir"-Angaben für die YXK/JXK, der Teilnahme an einer Großkundgebung im Jahr 2018, Meinungsäußerungen im Rahmen eines Zeitungsinterviews über Abdullah Öcalan und das PKK-Verbot und dem Konsum PKK-naher Medien im Rahmen der Begründung einer einbürgerungsausschließenden Unterstützungshandlung.