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Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl
15.07.2015 - Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl
Datum der Entscheidung
15.07.2015
Aktenzeichen
4 V 1164/15
Normen
BremLWahlO § 59 Abs 6
BremWahlG § 38 Abs 2
IFG § 1 Abs 1
Rechtsgebiet
Informationsfreiheitsgesetz
Titel der Entscheidung
Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl (pdf, 62.9 KB)
Leitsatz
Bei der Möglichkeit einer späteren Wahlanfechtung besteht ein berechtigtes Interesses an der Einsichtnahme in die Stimmzettel der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft; das Wahlgeheimnis steht dem nicht entgegen.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf
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