Datum der Entscheidung
02.04.2020
Normen
BPO-AT § 15
BPO-AT § 15 Abs 3
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Krankheit
Prüfung
Rücktritt
unverzüglich
Unverzüglichkeit
Leitsatz
Zum nachträglichen Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit