Datum der Entscheidung
18.11.2016
Normen
BGB § 204 Abs 1 Nr 12
BGB § 204 Abs 2 S 2
BremBG § 60 Abs 3
Richtlinie 2003/88/EG Art 6 Buchst b
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Arbeitszeitrichtlinie
Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung
Hemmung der Verjährung
Leistungswiderspruch
Mehrarbeit
Mehrarbeit Feuerwehr
Verjährung
Leitsatz
Kein finanzieller Ausgleich von unionsrechtswidriger Zuvielarbeit eines Feuerwehrbeamten bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung.
Zur Hemmung der Verjährung durch die Erhebung eines Leistungswiderspruch.