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01.11.2010 - Ernennung des zweiten Bürgermeisters

Datum der Entscheidung
01.11.2010
Aktenzeichen
1 V 1753/10
Normen
VerfBhrv § 46
VerfBrhv § 38
VerfBrhv § 43
VerfBrhv § 44
VwGO § 42 Abs 2
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Antragsbefugnis
Kommunalverfassungsstreit
Wahl Oberbürgermeister
Zweiter Oberbürgermeister
Leitsatz
Bei Einsetzung eines zweiten Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven muss mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der erstgewählte Oberbürgermeister bis zum Auslaufen seiner Amtszeit zur Aufnahme der Amtsgeschäfte wieder in der Lage ist.