Leitsatz
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven können sich auf ein organschaftliches Recht berufen, nicht mit einer Wahl "zur Unzeit" überzogen zu werden. Das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven ist kommunalverfassungsrechtlich nicht mit dem Stadtratsamt identisch, sondern davon abgehoben.