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16.12.2011 - Erschließung Eva-Seligmann-Straße

Datum der Entscheidung
16.12.2011
Aktenzeichen
2 K 2046/10
Normen
BauGB § 10 Abs 1
BauGB § 131 Abs 1 S 1
BauGB § 133 Abs 1
BauGB § 29 Abs 2
BauGB § 9 Abs 1 Nr 21
BGB § 873
BremLBO § 4 Abs 1
Rechtsgebiet
Erschließungsbeiträge
Schlagworte
Baulast
bauliche Nutzbarkeit
Bebauungsplan
Beitragspflicht
Erschließungsbeitrag
Erschließungsvertrag
Erschlossensein
Grunddienstbarkeit
Hinterliegergrundstück
Wegerecht
Leitsatz
Ein Hinterliegergrundstück, das bereits an eine andere Straße angrenzt, wird durch eine neue Erschließungsanlage nicht erschlossen, wenn keine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt besteht und nicht zu erwarten ist, dass die neue Straße auch von diesem Grundstück aus in Anspruch genommen wird.