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28.02.2008 - Erstattung von Versorgungszuschlägen

Datum der Entscheidung
28.02.2008
Aktenzeichen
2 K 13/07
Normen
BeamtVG § 3 Abs 2
BGB § 288
BGB § 812 Abs 1
BGB § 817 S 2
GVG § 17a Abs 2 S 2
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Beamtenversorgung
Dienstvertrag
Personalüberlassungsvertrag
ungerechtfertigte Bereicherung
Versorgungszuschläge
Verzugszinsen
Zweckerreichung
Leitsatz
Versorgungszuschläge, die für einen entlassenen Beamten aufgrund eines Personalüberlassungsvertrages gezahlt wurden, können wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden, wenn keine Beamtenversorgung gewährt wird