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Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020
07.12.2020 - Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020
Datum der Entscheidung
07.12.2020
Aktenzeichen
4 K 957/19
Normen
ARB 1/80 Art 6 Abs 1
StAG § 30
StAG § 30 Abs 1 S 1
StAG § 4 Abs 3 S 1 Nr 2
Schlagworte
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
unbefristetes Aufenthaltsrecht
Titel der Entscheidung
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 (pdf, 179.1 KB)
Leitsatz
Die Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 verleiht einem Elternteil kein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StAG.
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf
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