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  • Fehlen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, Urteil vom 28.02.2022, 4 K 227/22

28.02.2022 - Fehlen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, Urteil vom 28.02.2022, 4 K 227/22

Datum der Entscheidung
28.02.2022
Aktenzeichen
4 K 227/22
Normen
StaG § 30
StAG § 30 Abs 1 S 1
StAG § 30 Abs 3 S 1
Schlagworte
berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis
Leitsatz
Das berechtigte Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG fehlt grundsätzlich, wenn der Antragsteller einen deutschen Pass besitzt und seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestritten wird.