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17.01.2017 - Finanzieller Ausgleich für Übergabe- und Rüstzeiten

Datum der Entscheidung
17.01.2017
Aktenzeichen
6 K 1309/15
Normen
BeamtStG § 15 Abs 3 S 2
BremBG § 29 Abs 4
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Altschulden
dienstherrnübergreifende Versetzung
Mehrarbeitsvergütung
Rechtsnachfolge
Versetzung
Leitsatz
Im Falle einer dienstherrnübergreifenden Versetzung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG, § 29 Abs. 4 BremBG tritt der übernehmende Dienstherr nicht im Sinne einer Rechtsfolge umfassend und in jegliche Verbindlichkeiten aus dem Beamtenverhältnis zum ehemaligen Dienstherrn ein.