Leitsatz
Zum Einzelfall einer unverhältnismäßigen Entlassung aus dem Dienstverhältnis gem. § 55 Abs. 5 SG, wegen der Möglichkeit, den aus der Begehung einer außerdienstlichen gefährlichen Körperverletzung eines heranwachsenden Soldaten auf Zeit grundsätzlich resultierenden Gefährdungen der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr durch eine Disziplinarmaßnahme hinreichend zu begegnen.