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13.08.2012 - gaststättenrechtliche Auflagenverfügung

Datum der Entscheidung
13.08.2012
Aktenzeichen
5 V 1050/12
Normen
GastG § 2
Rechtsgebiet
Gaststättenrecht
Schlagworte
Auflage
Gas
Gaststättenerlaubnis
Sicherheitspersonal
Türsteher
Leitsatz
Eine Gaststättenerlaubnis kann nachträglich mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Gäste oder der Allgemeinheit, insbesondere vor verhaltensbedingten Belästigungen, erforderlich ist.