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Hohenfriedberger Straße - nicht zulässige Einfriedung im B-Plan-Gebiet
04.12.2017 - Hohenfriedberger Straße - nicht zulässige Einfriedung im B-Plan-Gebiet
Datum der Entscheidung
04.12.2017
Aktenzeichen
1 V 2006/17
Normen
BremLBO § 58 Abs 2
BremLBO 1995 § 87 Abs 1 Nr 4
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Bebauungsplan
Einfriedigung
Gestaltungsvorgaben
Rückbauverfügung
Titel der Entscheidung
Hohenfriedberger Straße - nicht zulässige Einfriedung im B-Plan-Gebiet (pdf, 94.9 KB)
Leitsatz
Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehungsanordnung für eine Rückbauverfügung hinsichtlich einer Einfriedigung, die nach Bebauungsplan nur 1,20 m hoch sein darf und aus Holz bestehen muss
Ansicht Am Wall 198 · Karsten Wolf
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