Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeiträume, 3 K 898/22, Urteil vom 15.03.2024
15.03.2024 - Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeiträume, 3 K 898/22, Urteil vom 15.03.2024
Datum der Entscheidung
15.03.2024
Aktenzeichen
3 K 898/22
Normen
GG Art 3 Abs 1
Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen § 5 Abs 2
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
§ 5 Abs. 2 des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG