Leitsatz
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung;
Der Antragstellerin fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da sie keinen vorherigen Antrag bei der Behörde gestellt hat und sich die Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes als rechtsmissbräuchlich im Sinne eines widersprüchlichen Verhaltens erweist (Kündigung eines bestehenden Betreuungsvertrags, um einen Kindergartenplatz in einer bestimmten wohnortnäheren Einrichtung zu erhalten)