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Kostenpflicht bei Taxifehlalarm
06.01.2011 - Kostenpflicht bei Taxifehlalarm
Datum der Entscheidung
06.01.2011
Aktenzeichen
2 K 783/09
Normen
BOKraft § 25 Abs 2
BremGebBeitrG § 22 Abs 1
BremGebBeitrG § 3
InKostV KV Nr 120.62
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Fehlalarm
Überfallmeldeanlage
Titel der Entscheidung
Kostenpflicht bei Taxifehlalarm (pdf, 44 KB)
Leitsatz
Der Taxibesitzer haftet für die Polizeikosten aufgrund eines Einsatzes nach Auslösen der optischen Alarmanlage auf dem Dach des Taxis
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf
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