Leitsatz
Die durch § 3a BremBesG a.F. eingeführten Mindestleistungsbezüge in der Professorenbesoldung verstoßen weder gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Leistungsprinzip als Teil des Alimentationsprinzips und zugleich besondere Ausformung der Professorenbesoldung, noch stellen sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG dar.
Es liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraumes, wenn der Gesetzgeber durch die Schaffung "leistungsunabhängiger" Mindestleistungsbezüge die Leistungskomponente zugunsten einer alle Professoren einbeziehenden Regelung gleichsam zurückdrängt und damit vor allem für diejenigen, die noch keine besonderen Leistungen erbringen konnten, eine Niveauverbesserung der Alimentation im Sinne einer amtsangemessenen Alimention erreicht hat.