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13.03.2017 - Mitbestimmung

Datum der Entscheidung
13.03.2017
Aktenzeichen
7 K 2405/15
Normen
BremLV Art 47
BremPersVG § 52 Abs 1 S 1
BremPersVG § 58 Abs 3
BremPersVG § 65 Abs 1
BremPersVG § 65 Abs 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Schlagworte
Allzuständigkeit
Kinder- und Familienzentrum
Küchenleitung
Mitbestimmung
Umsetzung
vorläufige Maßnahme
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Eine Umsetzung einer Küchenleitung von einem Kinder- und Familienzentrum zu einem anderen als Urlaubsvertretung ist mitbestimmungspflichtig, auch wenn die Umsetzung nur für fünf Werktage erfolgt. Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz. Zu den Anforderungen an die Einleitung und Durchführung einer vorläufigen Maßnahme i. S. d. § 58 Abs. 3 BremPersVG.