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Personalvertretung Land, Umsetzung, vorläufige Regelung, 12 K 1339/20, Beschluss vom 08.10.2021
08.10.2021 - Personalvertretung Land, Umsetzung, vorläufige Regelung, 12 K 1339/20, Beschluss vom 08.10.2021
Datum der Entscheidung
08.10.2021
Aktenzeichen
12 K 1339/20
Normen
BremPersVG § 58 Abs. 3
BremPersVG § 65
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Titel der Entscheidung
Personalvertretung Land, Umsetzung, vorläufige Regelung, 12 K 1339/20, Beschluss vom 08.10.2021 (pdf, 352.7 KB)
Leitsatz
Auch kurzfristige Umsetzungen eines Beschäftigten sind mitbestimmungspflichtig. Eine vorläufige Regelung gemäß § 58 Abs. 3 BremPersVG kann nur parallel zu einem laufenden Mitbestimmungsverfahren erfolgen.
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf
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