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08.10.2021 - Personalvertretungsrecht Land, Konkretisierung einer Maßnahme, Voraussetzungen einer vorläufigen Regelung, vorangehendes Verhalten des Dienststellenleiters, 12 K 408/21, Beschluss vom 08.10.2021

Datum der Entscheidung
08.10.2021
Aktenzeichen
12 K 408/21
Normen
BremPersVG § 58 Abs 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht
Leitsatz
Eine Zustimmungsanfrage an den Personalrat muss hinreichend konkretisiert sein. Vorläufige Maßnahmen nach § 58 Abs. 3 BremPersVG können nur parallel zu einem Mitbestimmungsverfahren durchgeführt werden. Die Eilbedürftigkeit orientiert sich am öffentlichen Interesse, vorangegangenes Verhalten des Dienststellenleiters kann ein Indiz für die Eilbedürftigkeit sein.