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26.10.2011 - Ruhegehalt

Datum der Entscheidung
26.10.2011
Aktenzeichen
2 V 769/11
Normen
BeamtVG § 52
BeamtVG § 57 Abs 5
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Aufrechnung
Eilrechtsschutz
überzahlte Versorgungsbezüge
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Eilrechtsschutz gegen die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge, die vom Dienstherrn im Wege der Aufrechnung in Raten durch Einbehalt eines Teils des Ruhegehalts geltend gemacht werden, richtet sich nach § 123 VwGO und nicht nach § 80 V VwGO. Die Aufrechnung setzt nach ständiger Rspr. d. BVerwG keinen Rückforderungsbescheid voraus und stellt keine Vollziehung eines solchen Bescheids dar.