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25.08.2015 - Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013

Datum der Entscheidung
25.08.2015
Aktenzeichen
6 K 83/15
Normen
AGG § 15 Abs 2
AGG § 15 Abs 4
BBesG § 27
BBesG § 28
BremBesG § 1 Abs 2
BremBesG § 15b
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
diskriminierungsfreie Besoldung
Schadensersatz
Leitsatz
§ 15 Abs. 4 AGG ist auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch nicht anwendbar.

Mit der Umstellung auf ein Erfahrungsstufensystem zum 01.01.2014 bewirkt das Besoldungsrecht keine Diskriminierung wegen des Alters mehr.