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  • Unfallausgleich: Feststellung eines Grades der Schädigungsfolge von 25 vom Hundert entgegen einer Amtsärztlichen Stellungnahme bei Verschlimmerung im Widerspruchsverfahren, 7 K 401/20, Urteil vom 12.07.2022

12.07.2022 - Unfallausgleich: Feststellung eines Grades der Schädigungsfolge von 25 vom Hundert entgegen einer Amtsärztlichen Stellungnahme bei Verschlimmerung im Widerspruchsverfahren, 7 K 401/20, Urteil vom 12.07.2022

Datum der Entscheidung
12.07.2022
Aktenzeichen
7 K 401/20
Normen
BremBeamtVG § 39
BremBeamtVG § 39 Abs 1
BremBeamtVG § 39 Abs 1 S 1
BremBeamtVG § 39 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Amtsarzt
Amtsärztliche Stellungnahme
Unfallausgleich
Leitsatz
Der Kläger hat eine der Amtsärztlichen Stellungnahme zugrundeliegende wesentliche Feststellung durch die Vorlage eines privatärztlichen orthopädischen Berichts im Vorverfahren erschüttert, ohne dass die Amtsärztin oder später das Gesundheitsamt Bremen dargelegt haben, warum den Erwägungen der privaten Ärztin nicht zu folgen ist.

Der Mangel einer erneuten Begutachtung des Klägers im Vorverfahren kann nicht zu dessen Lasten gehen, wenn die Beklagte ihre Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes zumindest fahlässig verletzt hat.