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05.12.2023 - Wahlanfechtung, Substantiierungspflicht, 14 K 1660/23, Beschluss vom 05.12.2023

Datum der Entscheidung
05.12.2023
Aktenzeichen
14 K 1660/23
Normen
BremWahlG § 38
Rechtsgebiet
Wahlprüfungsrecht
Leitsatz
Der Einspruch gegen die Wahl ist nur dann hinreichend substantiiert, wenn er eine aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts enthält, aus dem erkennbar wird, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann.