Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer Versammlungsauflage, mit der das öffentliche Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen untersagt wird.
2. Eine Beschränkung der von Lautsprechern und Megaphonen ausgehenden Lautstärke auf 55 dB(A) ist ohne konkrete Anhaltspunkte für berührte, widerstreitende Interessen rechtswidrig.