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21.05.2019 - Zulassung zur Beiratswahl

Datum der Entscheidung
21.05.2019
Aktenzeichen
1 V 829/19
Normen
BremWahlG § 23
BremWahlG § 54
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Wahl
Wahlprüfung
Wahlvorschlag
Zulassung
Leitsatz
Die Zulassung eines Wahlvorschlags zum Ortsbeirat kann nicht vor dem Verwaltungsgericht erstritten, sondern erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren problematisiert werden.