Herzlich willkommen auf den Internet-Seiten
vom Verwaltungsgericht Bremen.
Hier finden Sie diese Infos in Leichter Sprache:
Das Verwaltungsgericht ist ein Gericht in Bremen.
Das Verwaltungsgericht entscheidet bei Streit zwischen:
Zum Beispiel:
Ein Verwaltungsgericht prüft Entscheidungen von Behörden.
Zum Beispiel entscheidet das Verwaltungsgericht:
Ein Präsident oder ein Präsident leitet das Verwaltungsgericht.
Der Präsident oder die Präsidentin ist der Chef oder die Chefin.
Er oder sie arbeitet auch selbst als Richter oder Richterin.
Und er oder sie ist der Chef oder die Chefin
von allen Richtern und Richterinnen.
Aber er oder sie darf anderen Richtern und Richterinnen keine Anweisungen
für die Entscheidungen geben.
Das Verwaltungsgericht hat einen zweiten Chef oder eine zweite Chefin.
Ein zweiter Chef heißt Vize-Präsident.
Eine zweite Chefin heißt Vize-Präsidentin.
Wenn der Präsident oder die Präsidentin nicht da ist,
leitet der Vize-Präsident oder die Vize-Präsidentin das Gericht.
Im Verwaltungsgericht arbeiten die Richter und Richterinnen in Gruppen zusammen.
Die Gruppen nennt man Kammern.
Im Verwaltungsgericht arbeiten auch Menschen,
die keine Richter und Richterinnen sind.
Die Menschen arbeiten in der Gerichts-Verwaltung.
Sie haben viele Büro-Aufgaben.
Sie unterstützen die Richter und Richterinnen.
Vielleicht sind Sie mit einer Entscheidung von einer Behörde
nicht einverstanden.
Dann können Sie beim Verwaltungsgericht klagen.
Für eine Klage brauchen Sie keinen Anwalt.
Das Verwaltungsgericht hat eine Rechts-Antrags-Stelle.
Die Rechts-Antrags-Stelle kann Ihnen helfen,
wenn Sie eine Klage schreiben möchten.
Vielleicht sind Sie mit der Entscheidung vom Verwaltungsgericht
nicht einverstanden.
Dann können sie bei einem Oberverwaltungsgericht klagen.
Das nennt man: Berufung oder Beschwerde.
Das Oberverwaltungsgericht prüft die Entscheidung
vom Verwaltungsgericht.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2023.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.