Vor dem Verwaltungsgericht müssen Sie sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Sie können die Klage auch selbst erheben bzw. den Eilantrag selbst stellen. Hierfür können Sie die nachstehenden Formulare verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Hinweise am Ende des Formulars!
Für weitere Fragen verweisen wir auf den Artikel zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens sowie unsere FAQ.