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27.12.2024 - sonstige ambulante Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten für den Transport zur Schule, 3 V 2732/24, Beschluss vom 27.12.2024

Datum der Entscheidung
27.12.2024
Aktenzeichen
3 V 2732/24
Normen
SGB 8 § 35a
SGB VIII § 35a
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Eingliederungshilfe
Fahrtkosten zur Schule
Jugendhilfe
Leitsatz
Die Antragstellerin hat hinreichend glaubhaft gemacht, dass bei ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beeinträchtigung der Teilhabe insoweit vorliegt, als sie nicht in der Lage ist, die von ihr besuchte Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Dem Anspruch der Antragstellerin auf Übernahme der Fahrtkosten steht nicht entgegen, dass sie möglicherweise keinen Anspruch auf Übernahme der Schulkosten für die Privatschule hat.